Pflegerin hilft einem älteren Herrn bei der Körperpflege

Pflegegrad 2 – Leistungen 2026

Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie zum Beispiel 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € für einen Pflegedienst im Monat. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche voll nutzen.

Pflegegrad 2: Leistungen, Pflegegeld und Hilfe zu Hause

Pflegegrad 2 erhalten Menschen mit erheblich Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit – zum Beispiel, wenn Sie beim Waschen, Anziehen oder im Haushalt regelmäßig Hilfe brauchen oder sich die Orientierung im Alltag verschlechtert. In der Begutachtung sind dafür 27 bis unter 47,5 Punkte nötig.

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zu: Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst, den Entlastungsbetrag und vieles mehr. Als ambulanter Pflegedienst in Osterhofen beraten wir Sie kostenlos und rechnen unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ihre Leistungen bei Pflegegrad 2

Diese Leistungen der Pflegeversicherung stehen Ihnen mit Pflegegrad 2 zu (Stand: 04.11.2025).

Leistungen der Pflegeversicherung (gültig ab 01.01.2026)
Leistung Pflegegrad 2
Pflegegeld monatlich Für die Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen. 347 €
Pflegesachleistungen monatlich bis zu Für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Mit dem Pflegegeld kombinierbar. 796 €
Entlastungsbetrag monatlich bis zu Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 auch für Selbstversorgung). 131 €
Tages- und Nachtpflege monatlich bis zu Zusätzlich zu Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen. 721 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege jährlich bis zu Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen, jeweils bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr. 3.539 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich bis zu Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. 42 €
Technische Pflegehilfsmittel je Hilfsmittel Zum Beispiel Pflegebett oder Hausnotruf. Unter Umständen Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel. 100 % der Kosten
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme bis zu Zum Beispiel ein barrierefreies Bad oder ein Treppenlift. Bis zu 16.720 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen. 4.180 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) monatlich bis zu Zusätzlich bis zu 30 € monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen. 40 €
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Kostenlos, die Kosten trägt die Pflegekasse. halbjährlich, Pflicht bei Pflegegeld
Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen monatlich 224 €
Vollstationäre Pflege monatlich pauschal Zusätzlich gestaffelte Leistungszuschläge zum Eigenanteil (15 bis 75 Prozent). 805 €

Stand: 04.11.2025 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick

Pflege zu Hause

Pflegegeld, Pflegedienst – oder beides

  • Pflegegeld (347 € im Monat): Pflegen Angehörige oder Freunde, zahlt die Pflegekasse Ihnen das Pflegegeld aus – Sie können es frei verwenden, zum Beispiel als Anerkennung für Ihre Helfer.
  • Pflegesachleistungen (bis zu 796 € im Monat): Übernehmen wir als Pflegedienst Körperpflege, Betreuung oder Hilfe im Haushalt, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Kombinationsleistung: Beides lässt sich verbinden. Nutzen Sie zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistungen, erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes.

Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat kommt noch obendrauf. Gemeinsam finden wir die Aufteilung, die zu Ihrer Situation passt.

Beratung anfragen

Pflegerin und Seniorin lächeln sich an

Damit Sie Kraft behalten

Entlastung für pflegende Angehörige

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Bei Urlaub, Krankheit oder wenn Sie eine Pause brauchen, stehen bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung – zum Beispiel, damit wir die Pflege zu Hause übernehmen.
  • Tages- und Nachtpflege: bis zu 721 € im Monat – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen.
  • Soziale Absicherung: Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen rentenversichert – die Beiträge zahlt die Pflegekasse.
  • Pflegekurse und Beratung: kostenlos über die Pflegekasse – und jederzeit bei uns.

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Älteres Paar lacht gemeinsam beim Fotografieren

Geplante Änderungen ab 2027

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach sollen die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2027 neu geordnet werden, unter anderem mit neuen Budgets anstelle der bisherigen Leistungsarten; für neue Einstufungen in Pflegegrad 2 soll eine höhere Punktzahl nötig werden. Für bestehende Pflegegrade ist Bestandsschutz vorgesehen.

Noch ist nichts entschieden: Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf, Änderungen sind möglich. Bis dahin gilt das heutige Recht mit den Beträgen oben. Wir halten diese Seite für Sie aktuell.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 2 derzeit 347 € im Monat. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Helfer sichergestellt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 2 und Pflegegrad 2?

Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Pflegegrad 2 ist die häufigste Einstufung. Wer bis Ende 2016 Pflegestufe 1 (oder Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz) hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 2 übergeleitet. Die frühere Pflegestufe 2 entspricht heute Pflegegrad 3.

Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst kombinieren?

Ja. Mit der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil der Pflegesachleistungen für den Pflegedienst und erhalten für den Rest anteilig Pflegegeld. Wir rechnen das gern für Sie durch.

Muss ich einen Beratungsbesuch machen?

Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld erhalten, ist bei Pflegegrad 2 einmal im Halbjahr ein Beratungsbesuch Pflicht – sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Die Kosten trägt die Pflegekasse; wir kommen dafür gern zu Ihnen nach Hause.

Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?

Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 pauschal 805 € im Monat für die pflegebedingten Kosten – dazu kommen Zuschläge zum Eigenanteil, die mit der Aufenthaltsdauer steigen.

Was tun, wenn ich mehr Hilfe brauche?

Verschlechtert sich Ihr Zustand, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Medizinische Dienst begutachtet Sie dann erneut. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Weitere Pflegegrade

Wir beraten Sie gern

Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung Sie brauchen und welche Leistungen Ihnen zustehen – persönlich und unverbindlich.

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